Rechtsprechung
   AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49920
AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17 (https://dejure.org/2017,49920)
AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 31.05.2017 - 102 C 96/17 (https://dejure.org/2017,49920)
AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 102 C 96/17 (https://dejure.org/2017,49920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Neubrandenburg verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.5.2017 - 102 C 96/17 -, wobei das Gericht die Gutachterkosten als ...

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Neubrandenburg verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.5.2017 - 102 C 96/17 -, wobei das Gericht die Gutachterkosten als ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17
    Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, 26.04.2016, VI ZR 50/15 - recherchiert nach Juris -).

    Sie entsprechen den Vorgaben der BVSK Honorarbefragung und sind zum Teil auch schon höchstrichterlich in ihrer Hohe bestätigt worden (BGH, VI ZR 50/15).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht (BGH, NJW 2006, 2472 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht