Rechtsprechung
AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Neubrandenburg verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.5.2017 - 102 C 96/17 -, wobei das Gericht die Gutachterkosten als ...
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Neubrandenburg verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.5.2017 - 102 C 96/17 -, wobei das Gericht die Gutachterkosten als ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, 26.04.2016, VI ZR 50/15 - recherchiert nach Juris -).Sie entsprechen den Vorgaben der BVSK Honorarbefragung und sind zum Teil auch schon höchstrichterlich in ihrer Hohe bestätigt worden (BGH, VI ZR 50/15).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Neubrandenburg, 31.05.2017 - 102 C 96/17
Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht (BGH, NJW 2006, 2472 f.).